Bild folgtKI-generierte IllustrationCrassula helmsii
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 07.08.2025.
Das Nadelkraut ist laut Datenbank nicht kindersicher. Auch wenn keine akuten Vergiftungsfälle bekannt sind, solltest du bei kleinen Kindern im Haushalt vorsichtig sein und sie nicht von der Pflanze probieren lassen. Eine Verwechslungsgefahr mit giftigen heimischen Arten besteht aufgrund des markanten nadelartigen Wuchses nicht.
Licht
Sonne
Feuchtigkeit
Feucht
Boden
Starkzehrer (Nährstoffreicher/Fetter Boden)
Blütezeit
Aug – Sep
Bodenreaktion
Mäßig sauer bis neutral
Bioregion
Continental
Wuchsform
Sukkulente
Verholzung
Nicht verholzt
Blatttyp
Breitblättrig
Pflanzenhöhe
0.3 m
Das Nadelkraut (Crassula helmsii) gehört zur Familie der Dickblattgewächse (Crassulaceae) innerhalb der Ordnung der Steinbrechartigen (Saxifragales). In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird es mittlerweile als etablierter Neophyt (Pflanzenart, die nach 1492 eingeführt wurde) geführt. Die Pflanze besiedelt bevorzugt feuchte Lebensräume wie Uferzonen, Schlammflächen oder flache Gewässerbereiche. Ein charakteristisches Merkmal ist ihr modularer Wuchs, bei dem aus kleinsten Sprossteilen (Teile der Sprossachse) neue, dichte Bestände entstehen können.
•FloraWeb / BfN
•EIVE 1.0 — Dengler et al. (2023), DOI: 10.3897/VCS.98324 (CC BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•Global Spectrum — Díaz et al. (2016), DOI: 10.1038/nature16489 (CC BY)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
Alle Daten sind CC BY 4.0 oder kompatibel lizenziert. Namensnennung gemäß Lizenzbedingungen. Vollständige Quellenübersicht →