Bild folgtKI-generierte IllustrationEudontomyzon danfordi
Auch bekannt als: Donau-Neunauge, Donauneunauge
Das Karpaten-Neunauge (Eudontomyzon danfordi) ist ein aalartiger Kieferloser (Wirbeltier ohne echtes Kiefergelenk), der zur Familie der Neunaugen (Petromyzontidae) gehoert und in sauberen Fliessgewaessern (staendig fliessendes Wasser) lebt. Diese Tiere stellen sehr hohe Ansprueche an die Wasserqualitaet und benoetigen sauerstoffreiche, kuehle Bedingungen. In Deinem Garten koenntest Du sie hoechstens antreffen, wenn ein naturnaher Bach Dein Grundstueck durchfliesst. Das Laichverhalten ist an kiesige Abschnitte gebunden, wo die erwachsenen Tiere kleine Gruben ausheben. Die Larven, die man auch Querder (blind lebende Larvenform) nennt, verbringen mehrere Jahre vergraben im Sediment (Ablagerungen aus Sand und Schlamm). Da es sich um eine FFH-Art (Art der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) handelt, geniesst das Tier europaweiten Schutz. Als Gartenbesitzer kannst Du helfen, indem Du Ufergehoelze erhaeltst, die das Wasser beschatten. Achte darauf, keine Barrieren wie kleine Wehre zu bauen, die die Wanderung im Bach verhindern. Vermeide jeglichen Eintrag von Duengemitteln oder Pestiziden (Schaedlingsbekaempfungsmittel) in das Gewaesser.
Das Karpaten-Neunauge ist nach europaeischem Recht streng geschuetzt und darf weder gefangen noch umgesetzt werden. Solltest Du Exemplare in Deinem Bach finden, ist dies ein Zeichen fuer hoechste Gewaesserguete. Die Tiere sind fuer Menschen vollkommen ungefaehrlich und besitzen kein Gift.
Taxonomisch wird diese Art in die Klasse der Rundmaeuler (Cyclostomata) eingeordnet, die zu den urspruenglichsten Wirbeltieren gehoeren. Das Verbreitungsgebiet konzentriert sich auf das Einzugsgebiet der Donau in Oesterreich und angrenzenden Regionen. Die Lebensweise ist vorwiegend stationaer (bleibt im selben Gewaessersystem), wobei die Tiere klare Gebirgs- und Huegellandbaeche bevorzugen. Ausgewachsene Exemplare erreichen meist eine Koerperlaenge zwischen 18 und 25 Zentimetern.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
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