Bild folgtKI-generierte IllustrationHyles hippophaes
An seinen olivgrauen Vorderflügeln mit dem dunklen, keilförmigen Mittelfleck lässt sich der Sanddornschwärmer (Hyles hippophaes) sofort erkennen. Dieser Schmetterling entwickelt meist eine Generation im Jahr, die zwischen Mai und Juli aktiv ist. Die Weibchen legen ihre Eier einzeln an die schmalen Blätter des Sanddorns (Hippophae rhamnoides) ab. Im Sommer suchen die Falter in der Dämmerung Nektar an heimischen Pflanzen wie dem Nickenden Leimkraut (Silene nutans) oder dem Echten Seifenkraut (Saponaria officinalis). Die Raupe ist spezialisiert und ernährt sich ausschließlich von den Blättern des Sanddorns. Zur Überwinterung gräbt sich die ausgewachsene Raupe in die oberste Bodenschicht ein und bildet dort eine Puppe. In dieser Diapause (eine Entwicklungsruhe zur Überbrückung der kalten Jahreszeit) übersteht das Tier frostige Temperaturen. Du kannst diesen seltenen Falter unterstützen, indem du in deinem Garten heimischen Sanddorn anpflanzt. Achte darauf, den Boden unter den Sträuchern nicht durch Hacken oder Umgraben zu stören, damit die im Erdboden liegenden Puppen im Winter nicht beschädigt werden. So schaffst du einen wertvollen Rückzugsort für diesen faszinierenden Nachtfalter.
Der Sanddornschwärmer ist in vielen Regionen streng geschützt und steht auf der Roten Liste; er darf daher nicht gestört oder gefangen werden. Das Tier ist für den Menschen völlig harmlos, besitzt keinen Wehrstachel und verursacht keine allergischen Reaktionen.
Der Sanddornschwärmer gehört zur Familie der Schwärmer (Sphingidae) innerhalb der Ordnung der Schmetterlinge. In Mitteleuropa ist er vor allem in den Alpen und im Alpenvorland verbreitet, wo er an Wildflusslandschaften mit Sanddornvorkommen gebunden ist. Mit einer Flügelspannweite von 60 bis 80 Millimetern zählt er zu den größeren Nachtfaltern der Region. Seine Färbung aus gedeckten Oliv- und Grautönen dient der Tarnung an rindenähnlichen Strukturen, während die Hinterflügel oft rötliche Nuancen aufweisen.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
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