Bild folgtKI-generierte IllustrationLissotriton italicus
Auch bekannt als: Italienischer Wassermolch
Der Italienische Wassermolch (Lissotriton italicus) ist ein kleiner, zierlicher Schwanzlurch (Amphibie mit Schwanz), der bevorzugt in krautreichen Stillgewässern (stehende Gewässer wie Teiche) anzutreffen ist. Im Februar beenden die Tiere bei milden Temperaturen ihre Winterstarre (Zustand stark reduzierter Aktivität) und bereiten sich auf die Wanderung zum Wasser vor. In deinem Garten kannst du diese Art in naturnahen Teichen beobachten, sofern diese eine gute Wasserqualität und keine räuberischen Fische aufweisen. Das Laichverhalten (Paarung und Eiablage) findet im Anschluss an die Wanderung statt, wobei ein strukturreiches Ufer den Tieren Schutz bietet. Da die Art unter Naturschutz steht, solltest du das Gewässer und die umliegenden Landbereiche möglichst ungestört lassen. Haufen aus Natursteinen oder Totholz dienen als wichtige Verstecke während der Landphase. Ein flach auslaufender Teichrand ist lebensnotwendig, damit die Tiere sicher ein- und auswandern können. Auf den Einsatz von Düngemitteln im Garten solltest du verzichten, um die empfindliche Haut der Amphibien nicht zu gefährden.
Diese Art ist durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (ein europäisches Schutzsystem) geschützt und darf nicht aus der Natur entnommen werden. Ein eigenmächtiges Umsiedeln ist gesetzlich untersagt. Da Amphibien über ihre Haut Sekrete abgeben, solltest du nach einem Kontakt die Hände reinigen.
Der Italienische Wassermolch (Lissotriton italicus) gehört zur Familie der Echten Salamander (Salamandridae) und zur Gattung der Kleinfleckenmolche (Lissotriton). Mit einer Körperlänge von meist weniger als 8 Zentimetern zählt er zu den kleinsten Vertretern seiner Gruppe. Die Lebensweise ist durch einen Wechsel zwischen aquatischen (im Wasser stattfindenden) und terrestrischen (an Land stattfindenden) Phasen geprägt. Da seine natürliche Verbreitung im mediterranen Raum liegt, ist er in Mitteleuropa nicht heimisch.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
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