Bild folgtKI-generierte IllustrationPanamomops mengei Simon, 1926
Das Breithorn-Stierköpfchen (Panamomops mengei) ist eine winzige, bräunlich gefärbte Spinne, die ihre flachen Baldachinnetze (waagerechte Fanggewebe) bevorzugt in Bodennähe webt. In deinem Garten nutzt dieses Tier vor allem die feuchte Streuschicht (die oberste Schicht aus abgefallenen Blättern) oder moosige Bereiche als Lebensraum. Als spezialisierte Jägerin lauert sie unter ihrem Gespinst auf Beute und nutzt eine effiziente Fangstrategie, um Kleinstinsekten zu erbeuten. In ihrer Rolle als Nützling vertilgt sie winzige Schädlinge wie Springschwänze oder bodennah lebende Blattläuse. Du kannst die Spinne unterstützen, indem du im Herbst nicht jedes Blatt aus den Beeten entfernst und Strukturen wie Totholz oder Moospolster belässt. Diese Schutzzonen sind für das Überleben der Art essenziell, da sie dort Schutz vor Frost und Austrocknung findet. Das Belassen von Wildkrautecken fördert zudem das Vorkommen ihrer Beutetiere. Da sie sehr klein ist, übersieht man sie oft, doch ihr Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht im Gartenboden ist beachtlich. Durch den Verzicht auf Pestizide (chemische Mittel zur Schädlingsbekämpfung) sicherst du ihr dauerhaftes Vorkommen. Beobachten kannst du sie am besten an milden Tagen, wenn sie sich in der Nähe des Bodens bewegt.
Diese Spinne ist für den Menschen absolut harmlos. Aufgrund ihrer minimalen Körpergröße kann sie die menschliche Haut nicht durchdringen, und es geht von ihr keinerlei Gefahr aus. Du kannst sie bedenkenlos in deinem Garten gewähren lassen.
Das Breithorn-Stierköpfchen gehört zur Ordnung der Araneae (Webspinnen) und zur Familie der Linyphiidae (Baldachinspinnen). In der Region Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Art heimisch und weit verbreitet. Mit einer Körperlänge von lediglich 1,5 bis 2 Millimetern zählt sie zu den kleinsten Vertretern ihrer Gruppe. Sie besiedelt bevorzugt bodennahe Habitate (Lebensräume) wie die Laubschicht oder Moospolster in Wäldern und Gärten.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
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