Bild folgtKI-generierte IllustrationPseudorasbora parva
Auch bekannt als: Blaubandbärbling, Asiatischer Gründling
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
Da der Blaubandbärbling als Neozoon (eine gebietsfremde Art) eingestuft wird, ist das Aussetzen in natürliche Gewässer gesetzlich untersagt. Er unterliegt keinem Schutz nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Achte darauf, dass keine Tiere oder Eier in öffentliche Gewässer gelangen.
Der Blaubandbärbling (Pseudorasbora parva) wird taxonomisch (nach der wissenschaftlichen Klassifizierung) zur Familie der Karpfenfische (Cyprinidae) gezählt. Sein ursprüngliches Verbreitungsgebiet liegt in Ostasien, er hat sich jedoch als Neozoon (gebietsfremde Art) in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien ausgebreitet. Die Tiere erreichen meist eine Länge von sechs bis acht Zentimetern, maximal bis zu elf Zentimetern. Sie zeichnen sich durch eine hohe Toleranz gegenüber Sauerstoffmangel und unterschiedlichen Temperaturen aus.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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