Bild folgtKI-generierte IllustrationTettigonia caudata
heimisch in Deutschland
BfN Rote Liste Deutschland · 95 %
Das Östliche Heupferd ist ein markantes Insekt aus der Gruppe der Langfühlerschrecken, das sich durch seine kräftige grüne Färbung und die im Verhältnis zum Körper sehr langen, fadenförmigen Antennen auszeichnet. Als Vertreter der Ordnung Orthoptera, zu der auch die Heuschrecken gehören, ist diese Art in Deutschland als gefährdet eingestuft. Du findest das Tier bevorzugt in sonnigen, strukturreichen Lebensräumen mit einer Mischung aus hohem Gras und Gehölzen. In deinem Garten profitiert das Östliche Heupferd von einem Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel, da es als Räuber von kleineren Insekten und Larven eine wichtige Rolle im ökologischen Gleichgewicht spielt. Neben tierischer Nahrung nimmt es auch pflanzliche Kost zu sich, wobei es sich von verschiedenen Pflanzenteilen ernährt. Um den Lebensraum für diese Art zu verbessern, sind naturnahe Strukturen wie Totholzhaufen oder liegen gelassenes Laub von großem Nutzen. Diese Elemente bieten Schutz und dienen als Versteckmöglichkeiten. Da die Bestände in Deutschland rückläufig sind, leistest du mit einem pestizidfreien Garten einen wertvollen Beitrag zum Schutz dieser gefährdeten Insektenart.
Das Östliche Heupferd steht auf der Roten Liste der gefährdeten Arten in Deutschland und sollte daher besonders geschont werden. Es ist kein Schädling, sondern ein natürlicher Regulator im Garten. Bei grober Handhabung kann das Tier kräftig zubeißen, weshalb du es am besten nur aus der Distanz beobachtest.
Das Östliche Heupferd (Tettigonia caudata) gehört zur Familie der Tettigoniidae innerhalb der Ordnung Orthoptera. Es ist eine in Deutschland gefährdete Art, die vor allem in sonnenexponierten Offenlandbiotopen vorkommt. Als räuberisch lebendes Insekt ernährt es sich sowohl von anderen kleinen Tieren als auch von pflanzlichem Material. Die Art zeichnet sich durch ihre beachtliche Körpergröße und die charakteristischen langen Fühler aus.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•GBIF Occurrence Database (CC BY 4.0 / CC0)
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