Bild folgtKI-generierte IllustrationArgenna subnigra (O.Pickard-Cambridge, 1861)
Die Gewöhnliche Bodenkräuselspinne (Argenna subnigra) ist ein winziger, meist dunkelbraun bis schwarz gefärbter Gartenbewohner, der am Boden aufgrund seiner Färbung kaum auffällt. Als Kräuselspinne nutzt sie eine besondere Fangmethode und stellt Netze aus extrem feinen, bläulich schimmernden Wollfäden her. Diese Kräuselfäden halten Beutetiere rein mechanisch fest, ganz ohne klebrige Tropfen. Ihre Jagdstrategie besteht darin, diese Gespinste in kleinen Vertiefungen im Erdreich oder unter Falllaub (abgestorbenem Laub) anzulegen. In deinem Garten bevorzugt sie die Bodenoberfläche und trockene Stellen als Habitat (Lebensraum). Als Nützling spielt sie eine wichtige Rolle, da sie winzige Schädlinge wie Blattläuse oder Springschwänze vertilgt. Da sie am Boden aufräumt, hilft sie dabei, die Populationen von bodenbewohnenden Insekten zu regulieren. Du kannst dieses Tier unterstützen, indem du Bodenverdichtungen vermeidest und Mulchschichten für ihre Verstecke belässt. Es ist ratsam, auf das übermäßige Harken in versteckten Gartenecken zu verzichten, um ihre filigranen Netze nicht zu zerstören. Beobachte sie am besten an einem sonnigen Tag in Bodennähe, wo ihre Gespinste manchmal leicht glitzern. Ein naturnah gestalteter Garten ist für diese spezialisierten Jäger der ideale Rückzugsort.
Diese Spinne ist für Menschen vollkommen harmlos, da sie aufgrund ihrer geringen Größe die menschliche Haut nicht durchdringen kann. Es besteht keinerlei Giftgefahr oder Grund zur Sorge für Gartenbesitzer oder Haustiere.
Die Gewöhnliche Bodenkräuselspinne gehört zur Familie der Kräuselspinnen (Dictynidae) in der Ordnung der Webspinnen (Araneae). Ihr Verbreitungsgebiet umfasst weite Teile Mitteleuropas, darunter Deutschland, Österreich, Belgien und die Schweiz. Diese Art lebt bevorzugt in der Streuschicht (oberste Schicht des Bodens aus organischem Material) und erreicht eine geringe Körperlänge von etwa zwei bis drei Millimetern.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
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