Bild folgtKI-generierte IllustrationArthurdendyus triangulatus
Auch bekannt als: Neuseeland-Plattwurm, Neuseelandplattwurm
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 15.08.2019.
Der Plattwurm ist fuer Menschen vollkommen harmlos, da er keine Gifte oder Stacheln besitzt. Er wird jedoch als problematisches Neozoon (gebietsfremde Art) eingestuft, da er heimische Bodenorganismen schaedigen kann.
Arthurdendyus triangulatus wird taxonomisch (systematisch) in die Familie der Geoplanidae (Landplanarien) eingeordnet. Er ist in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz als Neozoon (gebietsfremde Art) verbreitet. Seine Lebensweise ist rein bodengebunden und raeuberisch in feuchten Lebensraeumen.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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