Bild folgtKI-generierte IllustrationCydalima perspectalis
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Du erkennst den Buchsbaumzünsler (Cydalima perspectalis) an seinen charakteristischen, seidig-weiß glänzenden Flügeln, die von einem auffälligen, dunkelbraunen Rand eingefasst sind. Dieser Schmetterling (Lepidoptera) ist ein Neozoon (gebietsfremd), das ursprünglich aus Ostasien stammt und sich in Deutschland, Österreich sowie der Schweiz ausgebreitet hat. Wir unterscheiden bei diesem Insekt deutlich zwischen der Raupe und dem erwachsenen Falter. Während die Raupen oft verborgen an Blättern fressen, suchen die Falter zur Energieaufnahme verschiedene Blüten auf. In deinem Garten kannst du sie dabei beobachten, wie sie Nektar am Gewöhnlichen Sommerflieder, am Jakobs-Greiskraut oder am Gewöhnlichen Wasserdost trinken. Da die Art erst vor einigen Jahren eingeschleppt wurde, hat sie hier noch wenige natürliche Feinde. Im April solltest du deine Gartenpflanzen aufmerksam kontrollieren, um erste Aktivitäten frühzeitig zu bemerken. Das Absammeln der Raupen per Hand ist eine umweltfreundliche Methode, um die Bestände zu kontrollieren. So schützt du deine Pflanzen, ohne den Garten mit unnötigen Mitteln zu belasten.
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Dieses Insekt ist nicht geschützt und wird aufgrund seines Ausbreitungsdrangs oft kritisch betrachtet. Für den Menschen ist das Tier völlig harmlos und besitzt keine Giftstoffe oder Wehrstacheln. Da es sich um eine gebietsfremde Art handelt, ist eine Förderung im Garten nicht empfohlen.
Der Buchsbaumzünsler (Cydalima perspectalis) gehört zur Familie der Crambidae (eine Familie der Zünslerfalter) innerhalb der Ordnung der Schmetterlinge (Lepidoptera). Er gilt als invasives Neozoon (gebietsfremde Art) und ist heute in Deutschland, Österreich, Belgien und der Schweiz verbreitet. Mit einer Flügelspannweite von etwa 40 bis 45 Millimetern und seiner markanten weiß-braunen Zeichnung ist er für Laien gut erkennbar. Seine Lebensweise ist eng mit menschlich gestalteten Lebensräumen und Gärten verknüpft.
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•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
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