Bild folgtKI-generierte IllustrationFamilie: Syrphidae
heimisch in Deutschland
BfN Rote Liste Deutschland · 95 %
Meligramma trianguliferum ist eine Schwebfliege aus der Familie der Syrphidae, die sich durch ihre spezifische Koerperzeichnung auszeichnet. Als Vertreter der Diptera, also der Zweifluegler, besitzt dieses Insekt nur ein Paar vollstaendig ausgebildete Fluegel. Die Larven vieler Arten dieser Familie ernaehren sich raeuberisch von Blattlaeusen, was sie zu nuetzlichen Helfern im Garten macht. Die erwachsenen Tiere nehmen als Nahrung ausschliesslich Nektar und Pollen von verschiedenen Bluetenpflanzen auf. Du kannst diese Insekten unterstuetzen, indem du auf den Einsatz von Pestiziden verzichtest, da diese die Bestaende empfindlich schaedigen koennen. Eine naturnahe Gartengestaltung mit einer Vielfalt an Strukturen bietet den Tieren wichtige Lebensraeume. Das Belassen von Totholz und das Liegenlassen von Laubschichten foerdert die allgemeine Biodiversitaet und bietet Rueckzugsorte. Da die Art in Deutschland als ungefaehrdet gilt, ist sie ein fester Bestandteil unserer heimischen Insektenfauna. Durch den Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel schaffst du eine stabile Grundlage fuer das Vorkommen solcher nuetzlichen Insekten.
Die Art ist fuer den Menschen vollkommen harmlos, da sie weder sticht noch beisst. Sie gilt als Nuetzling, da die Larven zur natuerlichen Regulation von Blattlauspopulationen beitragen koennen. Ein besonderer Schutzstatus liegt fuer diese Art nicht vor.
Meligramma trianguliferum gehoert zur Familie der Syrphidae, den Schwebfliegen, innerhalb der Ordnung der Diptera. Die Art ist in Deutschland verbreitet und wird derzeit als ungefaehrdet eingestuft. Als Insekt durchlaeuft sie eine vollstaendige Metamorphose, wobei die Larven oft eine wichtige Rolle in der biologischen Schaedlingskontrolle spielen.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•GBIF Occurrence Database (CC BY 4.0 / CC0)
Alle Daten sind CC BY 4.0, CC0 oder kompatibel lizenziert. Namensnennung gemäß Lizenzbedingungen. Vollständige Quellenübersicht →