Bild folgtKI-generierte IllustrationOrconectes limosus
Auch bekannt als: Amerikanischer Flusskrebs, Amerikanischer Flußkrebs, Kamberkrebs
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
Der Kamberkrebs ist für Menschen und Haustiere harmlos, kann aber mit seinen Scheren schmerzhaft zwicken. Als invasive Art genießt er keinen Schutzstatus; ein Umsetzen in die freie Natur ist gesetzlich untersagt.
Der Kamberkrebs (Orconectes limosus) wird taxonomisch der Familie Cambaridae und der Gattung Faxonius zugeordnet. Seine Verbreitung erstreckt sich über weite Teile Mitteleuropas, einschließlich Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese Krebse besiedeln bevorzugt langsam fließende oder stehende Gewässer mit weichem Untergrund. Sie zeichnen sich durch eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelteinflüssen aus und verdrängen oft empfindlichere, heimische Flusskrebsarten.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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