Bild folgtKI-generierte IllustrationOrconectes virilis
Auch bekannt als: Viril-Flusskrebs
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
Diese Art ist für den Menschen völlig ungefährlich, darf jedoch aufgrund ihres Status als Neozoon (gebietsfremde Art) nicht in die freie Natur ausgesetzt werden. Er kann Überträger der Krebspest (einer tödlichen Pilzerkrankung) sein, die heimische Edelkrebsbestände bedroht. Ein Schutzstatus besteht für dieses Tier nicht.
Der Kamberkrebs wird taxonomisch (nach der biologischen Ordnung) der Familie Cambaridae und der Gattung Faxonius zugeordnet. Sein wissenschaftlicher Name lautet Orconectes virilis, wobei er ursprünglich in Nordamerika beheimatet war. Als Neozoon (gebietsfremde Art) hat er sich in weiten Teilen der Regionen Deutschland, Österreich und Schweiz verbreitet. Er besiedelt vorzugsweise Gewässer mit weichem Untergrund, in denen er Wohnhöhlen anlegen kann. Seine Biologie zeichnet sich durch eine hohe Toleranz gegenüber schwankenden Wasserqualitäten aus.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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