Bild folgtKI-generierte IllustrationPerccottus glenii
Auch bekannt als: Amur-Schläfergrundel, Amurgrunde, Chinesische Schläfergrundel, Goloweschka
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
Für den Menschen ist die Amurgrundel völlig harmlos und besitzt keine Giftstoffe. Aufgrund ihres Status als invasives Neozoon (gebietsfremde Art mit negativem Einfluss auf die Natur) unterliegt sie jedoch strengen Regeln: Sie darf niemals in öffentliche Gewässer freigelassen werden.
Die Amurgrundel ist ein Vertreter der Familie Odontobutidae und bildet die einzige Art innerhalb der Gattung Perccottus. Ursprünglich im Amur-Becken beheimatet, hat sie sich als Neozoon (gebietsfremde Art) in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien etabliert. Sie besiedelt bevorzugt stehende oder langsam fließende Gewässer und zeigt eine bemerkenswerte Toleranz gegenüber widrigen Umweltbedingungen. Als Lauerjäger nimmt sie eine dominante Stellung in der benthischen Zone (der untersten Region eines Gewässers) ein.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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