Bild folgtKI-generierte IllustrationPlotosus lineatus
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 15.08.2019.
Aufgrund des Status als Neozoon (gebietsfremde Art) und fehlender spezifischer Daten in der Datenbasis sind keine regionalen jahreszeitlichen Muster dokumentiert. Im Februar ist in hiesigen Breitengraden von einer stark eingeschraenkten Aktivitaet in geschuetzten Habitaten (Lebensraeumen) auszugehen.
Da der Gestreifte Korallenwels ein Neozoon (gebietsfremde Art) ist, darf er keinesfalls in die freie Natur ausgesetzt werden. Beim Hantieren ist Vorsicht geboten, da welsartige Fische oft ueber spitze Flossenstrahlen zur Verteidigung verfügen. Besondere gesetzliche Schutzbestimmungen fuer heimische Arten finden hier keine Anwendung.
Der Gestreifte Korallenwels (Plotosus lineatus) wird taxonomisch in die Familie der Korallenwelse (Plotosidae) eingeordnet. Er gilt in der Region Deutschland, Oesterreich, Schweiz sowie in Belgien als Neozoon (gebietsfremde Art). Die Lebensweise ist durch eine bodennahe Orientierung und ein ausgepraegtes Sozialverhalten in Gruppen gekennzeichnet. Die Verbreitung in Mitteleuropa ist auf menschliche Einfluesse zurueckzufuehren.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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