Bild folgtKI-generierte IllustrationProcambarus clarkii
Auch bekannt als: Louisiana-Flusskrebs, Louisiana-Sumpfkrebs, Roter Sumpfkrebs, Teichkrebs
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
Dieses Tier unterliegt strengen EU-weiten Regelungen für invasive Arten und darf weder gehandelt noch in die Natur freigesetzt werden. Er ist für Menschen harmlos, kann aber mit seinen kräftigen Scheren schmerzhaft zwicken, wenn er sich bedroht fühlt.
Der Rote Amerikanische Sumpfkrebs (Procambarus clarkii) gehört zur Familie der Cambaridae und stammt ursprünglich aus den südlichen USA. In Mitteleuropa hat er sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz als etabliertes Neozoon (gebietsfremde Art) weit verbreitet. Er bevorzugt stehende oder langsam fließende Gewässer mit schlammigem Grund, in denen er Wohnhöhlen anlegt. Durch seine hohe Fortpflanzungsrate und Toleranz gegenüber schlechter Wasserqualität verdrängt er oft einheimische Arten.
3 Videos zu Roter Amerikanischer Sumpfkrebs



•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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