Bild folgtKI-generierte IllustrationProcambarus fallax f. virginalis
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
Fuer den Menschen ist der Marmorkrebs voellig ungefaehrlich, da er weder giftig noch aggressiv ist. Er gilt jedoch als invasive Art, deren Verbreitung in der freien Natur streng unterbunden werden muss. Ein vorsichtiger Umgang ist daher aus Gruenden des Naturschutzes geboten.
Der Marmorkrebs wird der Familie Cambaridae zugeordnet und ist eine Form des Florida-Sumpfkrebses (Procambarus fallax). Er hat sich als Neozoon (gebietsfremde Art) in weiten Teilen Mitteleuropas etabliert. Er besiedelt bevorzugt stehende oder langsam fliessende Gewaesser und zeigt eine hohe Toleranz gegenueber unterschiedlichen Wasserqualitaeten. Die Einordnung erfolgt taxonomisch (die Klassifizierung in das System der Lebewesen betreffend) als eigenstaendige Form innerhalb der Gattung Procambarus.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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