Bild folgtKI-generierte IllustrationTamias sibiricus (Laxmann, 1769)
Auch bekannt als: Asiatisches Streifenhörnchen, Eurasisches Erdhörnchen, Sibirisches Streifenhörnchen, Streifenhörnchen, Burunduk, Östliches Streifenhörnchen
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
Als gebietsfremde Art unterliegt der Burunduk nicht den strengen Schutzbestimmungen für heimische Wildtiere. Du solltest davon absehen, das Tier anzufassen, da es zur Verteidigung kräftig beißen kann. Eine eigenmächtige Umsiedlung ist nicht gestattet.
Der Burunduk (Tamias sibiricus) gehört zur Familie der Sciuridae (Hörnchen) und ist die einzige eurasische Art seiner Gattung. Er erreicht eine Kopf-Rumpf-Länge von etwa 12 bis 17 Zentimetern und wiegt im Schnitt 60 bis 120 Gramm. Seine Verbreitung in Mitteleuropa umfasst lokale Vorkommen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien. Die Lebensweise ist primär terrestrisch (auf dem Boden lebend), was ihn von den rein baumbewohnenden Hörnchen unterscheidet.
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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