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API-Nutzungsbedingungen (Acceptable Use Policy)

Für die Naturkompass API-Suite · Stand: Juni 2026

Diese Acceptable Use Policy (AUP) ergänzt die B2B-AGB und die Datenlizenz. Bei Widersprüchen gehen die produktspezifischen Regelungen dieser AUP für die API-Suite vor.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen regeln den Zugriff auf die Naturkompass API-Suite über dokumentierte HTTP-Endpunkte. Anbieter ist Alexander Göcke, Gartenexpedition, Fellackerstr. 4a, 47495 Rheinberg, Deutschland.

§ 2 API-Keys und Authentifizierung

Der Zugriff erfolgt über persönliche API-Keys. Keys sind vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht clientseitig (z. B. im Browser-JavaScript) offenzulegen. Der Kunde haftet für alle über seine Keys ausgelösten Anfragen.

Bei Verdacht auf Kompromittierung ist der Key unverzüglich zu rotieren. Der Anbieter darf Keys bei Missbrauch sperren.

§ 3 Rate-Limits und Kontingente

Es gelten plan­abhängige Rate-Limits und monatliche Request-Kontingente (Free, Pro, Scale, Enterprise). Über das Kontingent hinausgehende Nutzung (Overage) wird gemäß der auf der Angebots-/Preisseite ausgewiesenen Staffel nachberechnet.

Der Anbieter darf zum Schutz der Plattform technische Drosselung (Throttling), Backoff-Vorgaben (HTTP 429) und faire Nutzungsgrenzen einsetzen.

§ 4 Erlaubte Nutzung

Gestattet sind die Integration der Daten in eigene Anwendungen, Auswertungen und Produkte des Kunden im Rahmen des gebuchten Plans sowie im Rahmen der Datenlizenz.

§ 5 Verbotene Nutzung

  • Umgehung von Rate-Limits, Kontingenten oder Zugriffskontrollen;
  • systematisches Spiegeln/Scrapen des gesamten Datenbestands zum Aufbau eines konkurrierenden Katalogs;
  • Weiterverkauf oder Sublizenzierung des reinen API-Zugriffs ohne eigene Wertschöpfung;
  • Reverse Engineering, Stören des Betriebs, Sicherheitstests ohne vorherige Zustimmung;
  • rechtswidrige, irreführende oder die Daten als behördliche Bestätigung darstellende Verwendung.

§ 6 Caching und Aktualität

Angemessenes Caching zur Entlastung ist zulässig. Der Kunde stellt sicher, dass zwischengespeicherte Daten in angemessenen Abständen aktualisiert werden, soweit die Aktualität für seinen Anwendungsfall relevant ist.

§ 7 Verfügbarkeit und Änderungen

Eine etwaige Verfügbarkeitszusage ergibt sich ausschließlich aus dem SLA. Endpunkte können versioniert weiterentwickelt werden; abkündigungsrelevante Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

§ 8 Aussetzung bei Verstößen

Bei Verstößen gegen diese AUP darf der Anbieter den Zugriff drosseln, einzelne Keys sperren oder den Zugang aussetzen; bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen auch kündigen. Soweit zumutbar, erfolgt eine vorherige Benachrichtigung.