Bild folgtKI-generierte IllustrationOndatra zibethicus (Linnaeus, 1766)
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 02.08.2017.
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Der Bisam sollte nicht angefasst werden, da er zur Verteidigung kräftig beißen kann. Da er als Neozoon gilt und durch seine Grabetätigkeit Ufer destabilisieren kann, ist der Umgang mit ihm regional unterschiedlich geregelt. Bitte verzichte auf eigene Fangversuche und informiere bei Unterspülungen die lokale Wasserbehörde.
Der Bisam (Ondatra zibethicus) gehört zur Familie der Wühler (Cricetidae) und stellt die einzige Art seiner Gattung dar. Ursprünglich in Nordamerika heimisch, hat er sich als Neozoon (gebietsfremde Art) in weiten Teilen Mitteleuropas ausgebreitet. Das Säugetier erreicht eine Kopfrumpflänge von etwa 35 Zentimetern. Er führt eine semiaquatische (teils im Wasser, teils an Land gebundene) Lebensweise und bevorzugt stehende oder langsam fließende Gewässer mit reicher Vegetation.
•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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