Bild folgtKI-generierte IllustrationThreskiornis aethiopicus (Latham, 1790)
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
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Für den Menschen ist der Heilige Ibis vollkommen harmlos, er verhält sich in der Regel scheu und hält Distanz. Beachte jedoch, dass er auf der Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung steht, weshalb seine Ausbreitung kontrolliert wird. Du solltest ihn daher keinesfalls füttern oder die Ansiedlung gezielt fördern.
Der Heilige Ibis (Threskiornis aethiopicus) gehört zur Familie der Ibisse und Löffler (Threskiornithidae) innerhalb der Ordnung der Schreitvögel. Ursprünglich in Subsahara-Afrika beheimatet, hat er sich als Neozoon (gebietsfremde Art) in weiten Teilen Europas, darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz und Belgien, etabliert. Er bevorzugt offene Landschaften und Feuchtgebiete, zeigt sich jedoch sehr anpassungsfähig gegenüber menschlich geprägten Lebensräumen. Seine Lebensweise ist gesellig, wobei er oft in Gruppen auf Nahrungssuche geht oder in Kolonien brütet.
•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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