Bild folgtKI-generierte IllustrationCallosciurus erythraeus
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
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Das Tier unterliegt nicht dem besonderen Artenschutz. Ein Umsiedeln gefangener Tiere ist gesetzlich verboten, um die Ausbreitung als Neozoon (gebietsfremde Art) zu begrenzen. Da Wildtiere bei Bedrängnis beißen können, solltest Du sie niemals mit der bloßen Hand berühren.
Das Pallashörnchen (Callosciurus erythraeus) gehört zur Familie der Sciuridae (Hörnchen) und zur Gattung Callosciurus. Ursprünglich in Asien beheimatet, ist es in Deutschland, Österreich und der Schweiz als Neozoon (gebietsfremde Art) bekannt. Das Säugetier ist tagaktiv (während des hellen Tages tätig) und erreicht eine Körperlänge von etwa 20 Zentimetern plus Schwanz.
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•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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