Bild folgtKI-generierte IllustrationSciurus carolinensis
Invasive Art — EU-Unionsliste
Diese Art steht auf der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (DVO (EU) 2016/1141, zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/1422). Besitz, Zucht, Transport und Freisetzung sind EU-weit verboten. Gelistet seit: 03.08.2016.
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Als Wildtier kann das Grauhörnchen bei Bedrängnis zubeißen, weshalb Du einen respektvollen Abstand halten solltest. Da es als Neozoon (gebietsfremde Art) gilt, ist eine Umsiedlung oder Haltung rechtlich oft streng reglementiert. Es ist nicht giftig, kann aber Parasiten übertragen.
Das Grauhörnchen (Sciurus carolinensis) gehört zur Familie der Hörnchen (Sciuridae) und zur Gattung Sciurus. Ursprünglich in Nordamerika beheimatet, verbreitet es sich als gebietsfremde Art in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien. Mit einer Körperlänge von bis zu 30 Zentimetern führt es eine baumbewohnende Lebensweise in Laub- und Mischwäldern. Es ist ein sehr anpassungsfähiger Nager, der in seiner neuen Heimat oft einheimische Arten verdrängt.
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•Interaktionsdaten via GloBI (CC-BY 4.0)
•GBIF Backbone Taxonomy — GBIF Secretariat (2024), DOI: 10.15468/39omei (CC BY 4.0)
•EU-Unionsliste invasiver Arten — DVO (EU) 2016/1141 konsolidiert bis 2025/1422, EUR-Lex CELEX:02016R1141-20250807 (Amtliches Recht der EU, frei nutzbar)
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